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Warum sechs Richtige manchmal nur die Hälfte wert sind.

Ein Lottokönig aus Mönchengladbach muss den Gewinn mit seiner Ex-Frau im Zuge der Scheidung teilen. Ihr steht die Hälfte einer knappen halben Million Euro zu – obwohl der Rentner zum Zeitpunkt des Geldsegens schon acht Jahre von ihr getrennt gelebt hatte. Das entschied der BGH und beendete einen jahrelangen Rechtsstreit durch drei Instanzen. Die Frau erhält 242.500 Euro. Ihr Ex-Mann muss auch die Kosten des Verfahrens tragen – rund 66.000 Euro. Der BGH hielt mit seinem Urteil an der gängigen Rechtsprechung zum Zugewinn fest, in diesem Falle eine treffende Bezeichnung.


(BGH in Karlsruhe, Az. XII ZR 277/12)


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